AGB ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Astec GmbH An der Post 2, 02906 Kreba-Neudorf Deutschland
1. Geltung
Alle Lieferungen und sonstige Leistungen der Astec GmbH erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), mit denen sich der Kunde bei Auftragserteilung einverstanden erklärt. Allgemeine Geschäftsverbindungen des Vertragspartners gelten nur im Falle schriftlicher Bestätigung durch die Astec GmbH. „Produkte" im Sinne der AGB sind alle von der Astec GmbH präsentierten oder gelieferten Geobasisdaten (z. B. wie Luftbilder, Orthophotos, Höhenmodelle, Scanprodukte und Karten) sowie räumlich abgegrenzte zwei- oder dreidimensionale Auswertungen, Analysen oder sonstige Lieferungen.
2. Angebote /Aufträge
ASTEC Angebote sind freibleibend. Verträge kommen erst durch die Bestellung der Kunden und einer Auftragsbestätigung bzw. wenn eine solche nicht vorliegt, durch die Lieferung zustande. Grundsätzlich behält die Astec GmbH sich vor mit der Bearbeitung der Aufträge erst zu beginnen, wenn die vereinbarte Anzahlung auf dem Firmenkonto einbezahlt wurde. Mündliche Auskünfte und Zusagen, Prospekte und Werbeaussagen gleich welcher Art, insbesondere Beschreibungen, Abbildungen, Zeichnungen, Muster, Qualitäts-, Beschaffenheits-, Zusammensetzungs-, Leistungs-, Verbrauchs- und Verwendbarkeitsangaben sowie Größen, Maße und Gewichte der Vertragswaren sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Sie stellen keine Zusicherung oder Garantiezusage, welcher Art auch immer, dar. Geringe Abweichungen von den Produktangaben gelten als genehmigt, sofern sie für den Vertragspartner nicht unzumutbar sind.
3. Eigentumsvorbehalt
ASTEC Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Forderungen Firmeneigentum. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung widerruflich ermächtigt; aus der Weiterveräußerung entstehende Forderungen auf Zahlung des Kaufpreises sind hiermit an ASTEC abgetreten. Werden ASTEC Produkte mit anderen, firmenfremden Daten und/oder Produkten weiterverarbeitet, so erwirbt ASTEC das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des ASTEC Produktes zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Werden ASTEC Produkte mit anderen, firmenfremden Daten vermischt, so erwirbt ASTEC das Miteigentum an dem neuen Produkt im Verhältnis des Wertes des ASTEC Produktes zu den anderen Daten/Produkten zum Zeitpunkt der Vermischung. Sind die Produkte/Daten des Kunden als Hauptsache anzusehen, so hat der Kunde ASTEC GmbH anteilsmäßig Miteigentum zu übertragen. Zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes der ASTEC GmbH ist ein Rücktritt vom Vertrag nicht erforderlich, es sei denn, der Kunde ist Verbraucher.
Die Einkaufsbedingungen des Kunden gelten nur insoweit, als diese den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Astec GmbH nicht widersprechen.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Die jeweiligen Preise, sofern nicht anders angegeben, verstehen sich exkl. MwSt. Kosten und Nebenkosten des Versandes wie Porto, Fracht, Zustellgebühren etc. werden dem Vertragspartner gesondert in Rechnung gestellt. Die Gefahr einer Beschädigung oder des Verlustes gelieferter Produkte geht mit Verlassen des Auslieferungslagers von Astec GmbH auf den Vertragspartner über. Grundsätzlich sind unsere Rechnungen spätestens am Tag des angegebenen Zahlungszieles rein netto zahlbar. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 12% p.A. verrechnet. Während der Dauer eines Zahlungsverzuges wird Astec GmbH die Bearbeitung weiterer Bestellungen ablehnen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Leistung, Garantie-oder Gewährleistungsansprüchen bzw. Bemängelungen zurückzuhalten. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Astec GmbH. Bei wesentlichem vertragswidrigem Verhalten, insbesondere bei Zahlungsverzug ist die Astec GmbH berechtigt, die gelieferten Produkte zurückzufordern. Der Käufer ist zur Herausgabe der Produkte verpflichtet.
5. Abtretungen
Die Astec GmbH ist berechtigt, Ansprüche aus ihren Geschäftsverbindungen an Dritte abzutreten.
6. Lieferzeit, Teillieferung
Die von Astec angegebenen Lieferzeiten sind Zeiten, die aus der Erfahrung mit Herstellung vergleichbarer Produkte geschätzt sind.. Die Zeit bis zum Erbringen der Leistung gilt als unverbindlich vereinbart. Voraussetzung für die Einhaltung von Produktionszeiten ist, dass Astec GmbH allfällige für den Auftrag notwendige Zulieferungen rechtzeitig erhalten hat. Gerät Astec GmbH in Verzug, so ersetzt Astec den durch den Verzug entstandenen Schaden des Vertragspartners nur, wenn der Verzug aufgrund Verletzung wesentlicher Vertragspflichten entstanden ist oder durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Astec GmbH verursacht wurde.
Schadenersatz wegen Nichterfüllung kann der Vertragspartner auch nach Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung nur verlangen, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhte. Bei Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, hoheitlicher Eingriffe, von Naturkatastrophen, Krieg, Aufruhr oder aufgrund sonstiger von Astec GmbH nicht zu vertretender Umstände ist Astec GmbH berechtigt, die Lieferung nach Wegfall des Hinderungsgrundes nachzuholen. Beide Parteien können jedoch von einem geschlossenen Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten, wenn eines der vorgenannten Ereignisse zu einer Lieferverzögerung von mehr als drei Monaten über die vereinbarte Frist hinaus führt. Weitergehende Ansprüche der Vertragsparteien sind ausgeschlossen. Astec GmbH ist zu Teillieferungen und damit zur Legung von Teilrechnungen berechtigt.
7. Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate, die Frist beginnt mit Lieferung der Produkte. Beanstandungen, offensichtliche Mängel bzw. Fehlbestände sind der Astec GmbH innerhalb der vertraglich vereinbarten Prüffristen schriftlich anzuzeigen. Ist ein Mangel weder durch Nachbesserung noch durch Ersatzlieferung zu beheben, kann der Käufer den Rücktritt vom Vertrag verlangen. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Der Vertragspartner ist vor Durchführung der Gewährleistung verpflichtet, der Astec GmbH die Prüfung des reklamierten Produktes zu gestatten. Verweigert der Vertragspartner die Überprüfung, dann wird Astec GmbH von der Pflicht der Gewährleistung befreit. Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Fehlern, die durch äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen.
Gewährleistungsansprüche bestehen ferner nicht, wenn der Vertragspartner Weiterverarbeitungsanweisungen von Astec GmbH nicht befolgt oder der Vertragspartner oder hierzu nicht berechtigte Dritte in die Vertragsprodukte eingegriffen haben oder hieran Änderungen vorgenommen haben.
8. Haftung
Wird von Astec GmbH eine vertragswesentliche Pflicht verletzt oder eine schriftlich gegebene Eigenschaftszusicherung nicht eingehalten, so ist die Haftung der Astec GmbH der Höhe nach auf den Umfang ihrer allgemeinen Betriebshaftpflichtversicherung beschränkt. Astec GmbH gewährt dem Vertragspartner auf Anforderung Auskunft über Höhe und Umfang der Versicherungspolice. Alle weitergehenden Rechte und Ansprüche des Vertragspartners gegenüber Astec GmbH, unabhängig von deren Rechtsgrund, wegen Mängeln oder Fehlern der Vertragswaren sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für den Ersatz mittelbarer Schäden (Folgeschäden, entgangener Gewinn, einschließlich des Ersatzes von solchen Schäden, die nicht an den Vertragswaren selbst sondern durch ihre Benutzung, ihre Unbrauchbarkeit oder in anderer Weise an anderen Geräten, Sachen oder Personen entstanden sind). Ferner sind Ansprüche ausgeschlossen, die aufgrund der Verletzung nebenvertraglicher Pflichten, insbesondere Beratungs- und Aufklärungspflichten entstanden sind, einschließlich eines Verschuldens bei Vertragsabschluß. Das gleiche gilt für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Weiters übernimmt Astec GmbH keinerlei Haftung für Datenverlust auf Massenspeichern oder anderen Medien.
9. Vertraulichkeit und Pflichten
Die Vertragsparteien werden ihnen im Rahmen der Geschäftsbezeichnung bekannt gewordene Betriebs-und Geschäftsgeheimnisse der anderen Vertragsparteien auch nach Beendigung der Geschäftsbezeichnung vertraulich behandeln. Astec GmbH wird bei Nutzung der aus der Geschäftsbezeichnung mit dem Vertragspartner bekannt gewordenen personenbezogenen Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes beachten.
10. Software
Für die von Astec GmbH mitgelieferte Software von Fremdherstellern gelten die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes und gegebenenfalls die Bestimmungen des jeweiligen Lizenzvertrages.
11. Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus Lieferungen und Leistungen der Astec GmbH gilt das örtlich zuständige Gericht in Görlitz.
12. Schlussbestimmungen
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so bleibt der Vertrag als auch die übrigen Geschäftsbedingungen wirksam. Irrtum und Druckfehler vorbehalten. Eine Anfechtung der Vereinbarung wegen Irrtum wird ausgeschlossen.
Stand: 1.1.2008


